Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht ist ein sehr allgemeiner Begriff unter dem sich viele alles oder nichts vorstellen können. Das allgemeine Zivilrecht befasst sich zum Beispiel mit der Teilhabe von Minderjährigen am Geschäftsverkehr. Auch die Möglichkeit Verträge zu genehmigen, den Widerruf des Vertrages oder seinen Rücktritt von Verträgen erklären zu können, sind Teile dieses zentralen Rechtsgebiets.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Auslegung von Vertragsklauseln insbesondere bei der Interpretation von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und stellen Ihnen Ihre Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen dar.

Wir helfen Ihnen aber auch gerne bei der Aushandlung von Verträgen zur Vermeidung nachfolgender Rechtsstreitigkeiten oder aber bei der Erstellung von AGBs im Zuge der Unternehmensgründung.