Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Strafrecht

Hier ist voranzustellen, dass wir keine Kanzlei sind, die Fälle im Rahmen der Schwerstkriminalität annehmen.

Straftaten überwiegend im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Rahmen der Kleinkriminalität übernehmen wir dagegen gerne. Schnell befindet man sich bei einem Verkehrsunfall im Rahmen der fahrlässigen Körperverletzung auf der Anklagebank, weil sich bei einem verschuldeten Unfall der andere Verkehrsteilnehmer verletzt hat, wofür auch eine HWS- Distorsion ausreichend ist. Aber auch bei anderen verkehrstypische Straftaten, wie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Straßenverkehr, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wer Kinder hat, kann auch unfreiwillig mit andren Straftatbeständen in Berührung kommen, wenn z. B. die Neugier groß ist und Haschisch oder andere Betäubungsmittel ausprobiert werden oder wenn die Versuchung im Kaufhaus zum Diebstahl animiert. Hier versuchen wir bereits im Vorfeld Lösungen zu finden, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Der Begriff Kraftfahrtbundesamt ist nicht allen Verkehrsteilnehmern geläufig, die Stadt Flensburg schon. Dabei verdankt diese Stadt im hohen Norden Deutschlands einen großen Teil ihrer Berühmtheit dem Sitz des KBA.

Dort werden die berüchtigten Punkte verwaltet, die sich in der Regel durch Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Vorfahrtsmissachtung oder fehlendem Abstand schnell ansammeln können.

Wir überprüfen gerne Ihren Bußgeldbescheid dahingehend, ob die Messergebnisse ordnungsgemäß erhoben wurden unter Umständen durch die Einholung von außergerichtlichen Sachverständigengutachten, inwiefern die Messgeräte zum Zeitpunkt der Messung geeicht waren oder ob beim Erlass des Bußgeldbescheids alle Umstände berücksichtigt wurden, die zu beachten gewesen wären.

Auch in anderen Bereichen sind Gesetzesübertretungen nicht selten aber weniger bekannt, so z.B. im Umweltrecht, wo wir Ihnen ebenfalls zur Seite stehen.