Bankenrecht und Kapitalanlegerecht

Nicht erst seit der Bankenkrise ist bekannt, dass Banken und andere Finanzkonzerne gerne Produkte anbieten, mit denen diese Institutionen Geld verdienen, die aber Risiken beinhalten, die auf die Kunden bzw. Anleger abgewälzt werden, ohne dass diese ordnungsgemäß über diese Risiken aufgeklärt werden. Urteile der jüngeren Rechsprechung verdeutlichen auch, dass insbesondere die Banken Klauseln in deren – für die Kunden meist undurchschaubaren – Vertragswerken verwenden, die oft unwirksam sind.

Die fehlerhaft verwendeten Widerrufsklauseln sind ebenso von der Rechtsprechung gekippt worden, wie z.B. die Kostenpflicht von Depotübertragungen oder die Höhe der Kosten für die Neufertigung von Kontoauszügen. Bei der vorzeitigen Kündigung von Krediten ist auch die richtige Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung beliebtes Streitthema (mehr zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung auf www.vorfaelligkeitsentschaedigung24.net) Auch andere Finanzprodukte rückten in der jüngsten Vergangenheit in den Fokus der Öffentlichkeit wie z.B. die Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen.
Seit jeher ein spannungsgeladenes Thema sind die Kapitalanlagen im sog. Grauen Kapitalmarkt. Hier handelt es sich nicht – wie oft behauptet – um illegale Kapitalanlagen sondern vielmehr um solche, die nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regularien unterliegen und oft hoch verzinst angeboten werden. Hier sind oftmals Beratungsfehler oder fehlerhafte Anlegerprospekte Anlass für einen Schadensersatzanspruch.
In diesem Rechtsbereic vertreten wir ausschließlich Verbraucher und Kunden, die auf Grund fehlerhafter Beratung oder unwirksamer Klauseln Schäden erlitten haben.