Miet- und WEG-Recht

Mietrecht

Schönheitsreparaturen und kein Ende. Wir beantworten gerne in diesem Zusammenhang Ihre Fragen, welche Klauseln in Ihrem Mietvertrag gültig sind und in welcher Form sie durchzuführen sind. Auch die Betriebskostenabrechnung ist ein Dauerbrenner: Die Nebenkosten, die auch als zweite Miete bezeichnet werden, sorgen regelmäßig für Zwist zwischen Mietern und Vermietern, bei dem wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Ein weiteres Reizthema ist Schimmel in der Wohnung und die damit verbunde Streitfrage, ob ein Baumangel vorliegt oder doch falsches Heizen und Lüften die Ursache dafür ist.

WEG-Recht

Endlich die eigenen vier Wände, hört man viele Wohnungseigentümer nach ihrem Wohnungskauf sagen. Jedoch zeigt die Praxis leider, dass sich viele Käufer der Folgen des Kaufs nicht bewusst sind. Wer weiß schon, dass der Wohnungseigentümer – je nach Teilungserklärung – die Balkonsanierung eines anderen Eigentümers mitfinanzieren muss. Oder die anderen Wohnungseigentümer zu fragen hat, wenn er sich andersfarbige Fenster einbauen möchte. Oftmals wird auch die Bedeutung der Wohnungseigentümerversammlung verkannt. Dort getroffene Eigentümerbeschlüsse sind verbindlich, wenn nicht innerhalb eines Monats eine Anfechtung dessen zu Gericht erfolgt. So erlebte schon mancher Wohnungseigentümer eine böse Überraschung, wenn er nach verpasster Versammlung im Versammlungsprotokoll lesen muss, dass er z.B. verpflichtet, ist eine nicht geringe Sonderumlage zur Sanierung der Heizung oder des Daches zu leisten.

Wir versuchen Ihnen speziell im WEG- Recht umfassende Unterstützung dahingehend zu bieten, Ihnen Ihre Stellung als Wohnungseigentümer im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft als auch im Verhältnis zur Hausverwaltung darzulegen und praxisnahe Hilfe zu leisten, um Ihre Rechte zu wahren ohne das Verhältnis zur Hausgemeinschaft dauerhaft zu trüben.