Arbeits- und Sozialrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.

Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst) Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch EU Richtlinien und EU- Verordnungen. Auch der Rechtsprechung auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.

Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht insbesondere in folgenden Bereichen: Auseinandersetzungen um den Inhalt des Arbeitsvertrages, wie Arbeitsbedingungen, Versetzung (leistungsabhängige) Vergütung, Sonderzahlungen, Urlaub, Urlaubsgeld und betriebliche Altersversorgung.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.

Der Arbeitsvertrag ist eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regulierungen durch Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarung (im öffentlichen Dienst) Tarifverträge, nationale Gesetze und Verordnungen sowie durch EU Richtlinien und EU- Verordnungen. Auch der Rechtsprechung auch der Rechtsprechung durch die nationalen Gerichte und den Europäischen Gerichtshof kommt eingeschränkt eine rechtsetzende Funktion zu.

Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz im
Arbeitsrecht durch die Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Auseinandersetzungen um den Inhalt des Arbeitsvertrages, wie Arbeitsbedingungen, Versetzung (leistungsabhängige) Vergütung, Sonderzahlungen, Urlaub, Urlaubsgeld und betriebliche Altersversorgung.
  • Pflichtverletzungen im Arbeitsvertrag wie Abmahnung (mehr zum Thema Abmahnung finden Sie unter www.abmahnung.org), Krankheit, Schadensersatz und Arbeitnehmerhaftung.
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Zeugnissen.
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Zeugnissen.
  • Vertragsbeendigung durch Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag und deren Abwicklung.
  • Ebenso sind wir für Sie tätig wenn es um den Schutz besonderer Personengruppen (Sonderkündigungsschutz) geht. Schwerbehindertenrecht (Vertretung in Verfahren vor dem Integrationsamt), Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit.

    Sozialrecht

    Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatsprinzips.

    Eines der wichtigsten Rechtsgebiete unserer Rechtsordnung ist das Sozialrecht geworden.

    Wir beraten Privatpersonen in den Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu zählen folgende Sozialversicherungszweige:

    • gesetzliche Krankenversicherung: SGB V
    • gesetzliche Rentenversicherung: SGB VI
    • gesetzliche Unfallversicherung: SGB VII
    • Pflegeversicherung: SGB XI
    • Arbeitslosenversicherung SGB III

    Im Bereich Sozialhilferecht sind wir in Regressfällen für sie tätig, wenn das Sozialamt die Eltern oder Kinder in Anspruch nimmt (Elternunterhalt).

    Unternehmen beraten wir in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Fragen – sei es bei einer Betriebsprüfung oder Statusfeststellungsverfahren.

    Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung und Kompetenz im Sozialrecht durch die Spezialisierung als Fachanwalt für Sozialrecht.