Honorar
Kostenkontrolle durch Transparenz
Nicht nur die kompetente Rechtsberatung ist Ihr Anspruch sondern auch die Kenntnis der Kosten die hierfür anfallen.
Grundsätzlich rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, das Gesetz, welches vom Gesetzgeber als die übliche anwaltliche Vergütung festgelegt wurde.
Oftmals werden die darin geregelten Sätze jedoch nicht dem Verhältnis zwischen anwaltlichem Aufwand und mandantschaftlichem Nutzen gerecht, manchmal ist aber auch der anwaltliche Aufwand weitaus höher, als dass eine Abrechnung nach dem RVG eine qualitative Bearbeitung zulässt.
Unsere anwaltliche Erfahrung lässt uns das Augenmaß bewahren, um einen für Sie adäquaten Vorschlag zu machen.
RVG
Das RVG sieht eine Honorarberechnung nach fixierten Spannen vor, die wenig Spielraum lassen, so berechnen sich Gebühren in zivilrechtlichen Fällen in der Regel nach der Höhe des Gegenstandswertes.
Zeithonorar
Um die Kosten für Sie transparent zu halten, besteht die Möglichkeit, ein Zeithonorar zu vereinbaren, das eine minutengenaue Abrechnung zulässt.
Pauschalhonorar
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist in den Fällen möglich, in denen der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Vorfeld eingegrenzt werden kann.
Prozesskostenrechner – Deutscher Anwaltverein (DAV)
Mit dem
DAV-Prozesskostenrechner können Sie sich die möglichen Prozesskosten für einen Streitfall kalkulieren lassen.
Bitte lesen Sie vor Verwendung des Kostenrechners den Benutzungshinweis. Abweichungen von tatsächlichen Kosten sind immer möglich. Beachten Sie bitte, dass wir für die Richtigkeit der Berechnungen keine Gewähr übernehmen.