Verkehrs- und Versicherungsrecht
Versicherungsrecht
Wie gut eine Versicherung ist, merkt man immer erst dann, wenn man einen Schadensfall hat. In der Praxis erweist sich, dass die Versicherer gerne den Begriff der groben Fahrlässigkeit zu ihren Gunsten für die Leistungskürzung ausdehnen. Die Krankenversicherer ziehen oft die medizinische Notwendigkeit Ihrer Krankenbehandlung in Zweifel. Die Lebensversicherungen und die Berufsunfähigkeitsversicherer behaupten häufig die Unrichtigkeit Ihrer Angaben zu Vorerkrankungen. Auch die Verletzung einer Obliegenheit ist ein beliebtes Mittel aller Versicherungssparten, Ihnen die Leistung zu kürzen oder sogar ganz zu streichen. Wir unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Verkehrsrecht
2,4 Millionen Verkehrsunfälle wurden im Jahr 2010 in Deutschland erfasst (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 08/2011), 50 Millionen Kraftfahrzeuge waren zugelassen. Dies bedeutet, dass statistisch gesehen ca. 5% aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge im Jahr in Verkehrsunfälle verwickelt sind. So gesehen wird jeder Autofahrer alle 20 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt.
Der Margendruck der Kraftfahrzeugversicherer sorgt für eine stringente Regulierung, so dass sich der Geschädigte oftmals als doppelt gestraft fühlt. Wir begleiten Sie von Beginn an, um zu verhindern, dass Sie nach dem Unfall Entscheidungen treffen oder Maßnahmen ergreifen, deren Kosten Sie in der Folge von der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht erstattet bekommen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Abwehr von unberechtigten Bußgeldbescheiden oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen beim Fahrzeugkauf.