Kauf- und Werkvertragsrecht

Kaufvertragsrecht

Kaufverträge sind ein zentraler Punkt des Wirtschaftslebens und gehören zu den Rechtsgeschäften die ein Jeder regelmäßig tätigt. Dennoch treten Meinungsverschiedenheiten auf und werden Mängel der gekauften Sache und Fragen wie Garantie, Gewährleistung und Schadensersatz zum Streitpunkt zwischen Verkäufer und Käufer. So sind Schwierigkeiten z.B. bei der Abwicklung von Internetkäufen ein lästiges Ärgernis, wohingegen Probleme beim Immobilienkauf schnell zu einer Existenzfrage werden können.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei Problemen der Abwicklung von Kaufverträgen sondern vor allem beim Fahrzeugkauf oder dem Erwerb einer Immobilie auch während der Vertragsanbahnung, damit ein solcher Kauf für Sie nicht  im Nachhinein tatsächlich zu einer existenziellen Bedrohung wird.

Werkvertragsrecht

Im Werkvertragsrecht sind die Probleme ähnlich gelagert wie bei Kaufverträgen, vor allem beim „Kauf“ eines Neubaus, stellt sich häufig die Existenzfrage. Zentraler Punkt im Werkvertragsrecht ist die Abnahme des Werks.

Während der Auftragnehmer (Unternehmer) ein Interesse an einer frühzeitigen Abnahme hat, ist dem Auftraggeber (Besteller) eher an einer späten Abnahme gelegen, da diese die Gewährleistungsfristen in Gang setzt. Bei der Abnahme werden oftmals weitreichende Fehler gemacht, die Gewährleistungsansprüche verkürzen, in dem beim Abnahmeprotokoll Mängel nicht oder nicht nachhaltig festgehalten wurden.

Wir beraten Sie gerne zur Vermeidung solcher Fehler im Vorfeld oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Werkvertrag, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um das Inkasso des Werklohns oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen handelt.