Wir unterstützen Sie nicht nur bei Problemen der Abwicklung von Kaufverträgen sondern vor allem beim Fahrzeugkauf oder dem Erwerb einer Immobilie auch während der Vertragsanbahnung, damit ein solcher Kauf für Sie nicht im Nachhinein tatsächlich zu einer existenziellen Bedrohung wird.
Während der Auftragnehmer (Unternehmer) ein Interesse an einer frühzeitigen Abnahme hat, ist dem Auftraggeber (Besteller) eher an einer späten Abnahme gelegen, da diese die Gewährleistungsfristen in Gang setzt. Bei der Abnahme werden oftmals weitreichende Fehler gemacht, die Gewährleistungsansprüche verkürzen, in dem beim Abnahmeprotokoll Mängel nicht oder nicht nachhaltig festgehalten wurden.
Wir beraten Sie gerne zur Vermeidung solcher Fehler im Vorfeld oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Werkvertrag, ungeachtet dessen, ob es sich dabei um das Inkasso des Werklohns oder der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen handelt.