Medizinrecht/ Arzthaftungsrecht

Die Zahl der Arzthaftungsprozesse hat sich im Verlauf der letzten 10 Jahre verfünffacht, bundesweit kommt es jedes Jahr zu rund 30.000 Kunstfehler-Prozessen. Leider ist es für einen betroffenen Patienten äußerst schwierig, den Nachweis eines ärztlichen Kunstfehlers zu erbringen. Dies gründet in der Vielschichtigkeit des menschlichen Körpers ebenso wie in der Tatsache, dass die Beschwerden, wegen denen der Arzt aufgesucht wurde, unterschiedliche Ursachen haben können. Auch ist der Nachweis einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung durch den Arzt mangels entsprechender eigener Dokumentation schwer oder nur lückenhaft zu erbringen.

Wir stehen Ihnen für einen solchen – leider sehr häufig langwierigen – Prozess zur Seite und begleiten sie nicht nur auf das Rechtliche fokussiert sondern auch in Kenntnis der psychischen Belastung eines solchen Verfahrens mit unserer Prozesserfahrung durch diesen schweren Gang.

Neben dem Arzthaftungsrecht bieten wir Ihnen auch gerne unsere Hilfe bei Vergütungsabrechnungen von Ärzten und Zahnärzten ungeachtet, ob Sie in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, an.