Familienrecht

Verträge sollte man schließen, solange man sich verträgt. In keinem anderen Rechtsgebiet bekommt dieser Satz eine solch weittragende Bedeutung. Wir wollen Ihnen daher dabei helfen, bereits zu Ehebeginn die Weichen so zu stellen, dass bei einer möglichen Ehescheidung eine vernünftige Auseinandersetzung erfolgen kann. Auch ohne Ehevertrag helfen wir Ihnen, bei Beendigung der Ehe (mehr zum Thema Scheidung finden Sie unter www.scheidung.org) im Wege der Scheidungsfolgenvereinbarung Lösungen zu finden, die einen Ausgleich unter allen Beteiligten berücksichtigen. Selbstverständlich stehen Ihre Interessen sowohl beim Zugewinnausgleich als auch beim Sorgerecht im Vordergrund.

Weitere Informationen zum Rechtsgebiet Familienrecht und unserem unseren Kooperationspartner Rechtsanwaltskanzlei Britta Maria Müller finden Sie unter dem Menüpunkt Kooperationen.