BAföG-Schuldenerlass

Die gesetzlichen Vorschriften zum Erlass der BAföG-Schulden sind verfassungswidrig entschied das Bundesverfassungsgericht. Sie verletzen den Gleichheitsgrundsatz und dürfen keine Anwendung mehr finden. Ehemalige Studenten, denen noch kein bestandskräftiger Bescheid zugegangen ist, können nach diesem Urteil auf einen Teil-Erlass hoffen.

BVerfG 1 BvR 2035/07