Leiharbeit keine Probezeit

Leiharbeit keine Probezeit

Die Arbeitszeit, die ein Leiharbeitnehmer vor der Festanstellung im Unternehmen gearbeitet hat, muss nicht auf die Probezeit angerechnet werden. Das Landesarbeitsgericht Mainz wies eine entsprechende Klage einer Leiharbeitnehmerin zurück, die vor ihrer Festeinstellung bereits ein Jahr über eine Leiharbeitsfirma beim Arbeitgeber beschäftigt war.

Der Frau wurde kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt.

Auch ihr Vortrag, dass sie kurz vor ihrer Festanstellung mit der Klausel über die Probezeit überrumpelt worden sei, da in den vorangegangenen Verhandlungen hiervon nicht die Rede war, blieb ungehört.

LAG Mainz (8 Sa 137/11)

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BAföG-Schuldenerlass

BAföG-Schuldenerlass

Die gesetzlichen Vorschriften zum Erlass der BAföG-Schulden sind verfassungswidrig entschied das Bundesverfassungsgericht. Sie verletzen den Gleichheitsgrundsatz und dürfen keine Anwendung mehr finden. Ehemalige Studenten, denen noch kein bestandskräftiger Bescheid zugegangen ist, können nach diesem Urteil auf einen Teil-Erlass hoffen.

BVerfG 1 BvR 2035/07

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Gebrauchtwagengarantie nicht zwingend abhängig von der Wartung

Gebrauchtwagengarantie nicht zwingend abhängig von der Wartung

Kraftfahrzeughersteller dürfen ihre kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantien nicht davon abhängig machen, ob der Kunde die Wartung seines Fahrzeugs regelmäßig in einer Vertragswerkstatt vornehmen lasse. Der Bundesgerichtshof entschied, dass nur dann die Garantie erlischt, wenn der eingetretene Schaden auf eine versäumte Wartung zurückzuführen sei.

Anders verhält es sich aber bei kostenlosen Gebrauchtwagengarantien. Gewährt der Hersteller diese unentgeltlich, darf er die regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten als Voraussetzung für die Garantieleistung bestimmen.

BGH VIII ZR 293/10

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Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung trägt der Mieter

Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung trägt der Mieter

Mieter, die Müll mangelhaft trennen, müssen daraus entstehende Mehrkosten selbst bezahlen. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der Mieter vor Gericht den Nachweis erbringen müsse, dass die abgerechneten Müllgebühren zu hoch sind. Ein allgemeiner Hinweis, dass die Gebühren in der Gemeinde niedriger seien als die in der konkreten Abrechnung, reiche nicht aus, so der BGH.

Liege der Grund für die hohen Müllgebühren in einem Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung, so könnten diese den Mietern in Rechnung gestellt werden.

BGH VIII ZR 340/10

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Für Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt Kurzbegründung

Für Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt Kurzbegründung

Das Kündigungsschreiben eines Vermieters wegen Eigenbedarfs muss zwar eine Begründung enthalten, eine ausführliche Darstellung der bisherigen Wohnverhältnisse ist jedoch nicht erforderlich. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass es genüge, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.

Umstände, die dem Mieter bereits auf andere Art und Weise bekannt sind, müsse der Vermieter dem Mieter im Kündigungsschreiben nicht nochmals ausführen.

BGH VIII ZR 317/10

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Alkoholiker nicht ohne Entziehungskur kündbar

Alkoholiker nicht ohne Entziehungskur kündbar

Ein Arbeitgeber darf einen nachweislich alkoholkranken Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündigen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass der Arbeitgeber vor dem Ausspruch einer Kündigung dem Angestellten zunächst die Möglichkeit einer Entziehungskur einräumen muss. Erst wenn der Mitarbeiter diese Chance ungenutzt verstreichen lässt, komme eine Kündigung in Betracht.

Im zu entscheidenden Fall wurde einer Krankenschwester nach mehrfachen Zwischenfällen fristlos gekündigt.

LAG 10 Sa 419/10

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Rücktritt vom Kauf nur bei großem Mangel

Rücktritt vom Kauf nur bei großem Mangel

Ein Verbraucher kann vom Kaufvertrag nur dann zurücktreten, wenn ein erheblicher Sachmangel vorliegt. Alle Mängel, deren Beseitigung weniger als 1% des Kaufpreises kosten, sind unerheblich und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, entschied der Bundesgerichtshof.

Im streitgegenständlichen Fall hatte der Kläger ein Wohnmobil zum Preis von € 134.000,- gekauft und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das Fahrzeug nach erfolgter Übergabe viermal nachgebessert wurde. Der BGH betrachtete die Vielzahl der Nachbesserungen dennoch als unerheblich, da die Reparaturkosten weniger als 1% des Kaufpreises betragen haben.

BGH VIII ZR 201/10

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Handy-Sperrung nur nach vorheriger Ankündigung

Handy-Sperrung nur nach vorheriger Ankündigung

Mobilfunkanbieter dürfen einen Anschluss nur dann sperren, wenn dies vorher angekündigt wurde, auch wenn der Kunde sein Kreditlimit überschritten hat. Eine gegenteilige Klausel des Mobilfunkanbieters E-Plus erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam.

Die Bestimmung hat eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zur Folge. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kunden bei der Vielzahl der unterschiedlichen Tarife, die je nach Tageszeit, Wochentagen, den Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können.

BGH III ZR 157/10

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Kein Vollkaskoschutz bei Vollrausch

Kein Vollkaskoschutz bei Vollrausch

Eine Vollkaskoversicherung ist unter Umständen nicht eintrittspflichtig, wenn der Autofahrer einen Unfall im Vollrausch verursacht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Fahren im Vollrausch als grob fahrlässiges Verhalten zu werten ist, auf Grund dessen die Vollkaskoversicherung berechtigt ist, die Leistung zu kürzen.

In Ausnahmefällen kann auch eine Kürzung auf Null gerechtfertigt sein, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls absolut fahruntüchtig war, also ab 1,1 Promille. Es müsse aber immer eine Abwägung des Einzelfalls vorgenommen werden.

BGH IV ZR 225/10

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Schadensersatz bei Rufbereitschaft

Schadensersatz bei Rufbereitschaft

Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Rufbereitschaft mit ihrem eigenen Fahrzeug an ihren Arbeitsplatz fahren, haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung von Unfallschäden. In welchem Umfang vom Arbeitgeber Schadensersatz zu leisten ist, hängt nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts vom Verschulden und dem Grad der Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers ab.

Ein Oberarzt war im Winter zur Rufbereitschaft eingeteilt. Als er zum Arbeitsplatz gerufen wurde, rutschte er mit seinem Fahrzeug bei der Fahrt in die Klinik auf glatter Fahrbahn in den Straßengraben. Der Arbeitgeber weigerte sich, den Schaden zu erstatten.

BAG 8 AZR 102/10

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