Leiharbeit keine Probezeit

Die Arbeitszeit, die ein Leiharbeitnehmer vor der Festanstellung im Unternehmen gearbeitet hat, muss nicht auf die Probezeit angerechnet werden. Das Landesarbeitsgericht Mainz wies eine entsprechende Klage einer Leiharbeitnehmerin zurück, die vor ihrer Festeinstellung bereits ein Jahr über eine Leiharbeitsfirma beim Arbeitgeber beschäftigt war.

Der Frau wurde kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt.

Auch ihr Vortrag, dass sie kurz vor ihrer Festanstellung mit der Klausel über die Probezeit überrumpelt worden sei, da in den vorangegangenen Verhandlungen hiervon nicht die Rede war, blieb ungehört.

LAG Mainz (8 Sa 137/11)