Gebrauchtwagengarantie nicht zwingend abhängig von der Wartung

Kraftfahrzeughersteller dürfen ihre kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantien nicht davon abhängig machen, ob der Kunde die Wartung seines Fahrzeugs regelmäßig in einer Vertragswerkstatt vornehmen lasse. Der Bundesgerichtshof entschied, dass nur dann die Garantie erlischt, wenn der eingetretene Schaden auf eine versäumte Wartung zurückzuführen sei.

Anders verhält es sich aber bei kostenlosen Gebrauchtwagengarantien. Gewährt der Hersteller diese unentgeltlich, darf er die regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten als Voraussetzung für die Garantieleistung bestimmen.

BGH VIII ZR 293/10