Handy-Sperrung nur nach vorheriger Ankündigung

Mobilfunkanbieter dürfen einen Anschluss nur dann sperren, wenn dies vorher angekündigt wurde, auch wenn der Kunde sein Kreditlimit überschritten hat. Eine gegenteilige Klausel des Mobilfunkanbieters E-Plus erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam.

Die Bestimmung hat eine unangemessene Benachteiligung des Kunden zur Folge. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kunden bei der Vielzahl der unterschiedlichen Tarife, die je nach Tageszeit, Wochentagen, den Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können.

BGH III ZR 157/10