Mehrkosten wegen mangelhafter Mülltrennung trägt der Mieter

Mieter, die Müll mangelhaft trennen, müssen daraus entstehende Mehrkosten selbst bezahlen. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass der Mieter vor Gericht den Nachweis erbringen müsse, dass die abgerechneten Müllgebühren zu hoch sind. Ein allgemeiner Hinweis, dass die Gebühren in der Gemeinde niedriger seien als die in der konkreten Abrechnung, reiche nicht aus, so der BGH.

Liege der Grund für die hohen Müllgebühren in einem Fehlverhalten der Mieter des Anwesens bei der Mülltrennung, so könnten diese den Mietern in Rechnung gestellt werden.

BGH VIII ZR 340/10