Für Kündigung wegen Eigenbedarfs genügt Kurzbegründung

Das Kündigungsschreiben eines Vermieters wegen Eigenbedarfs muss zwar eine Begründung enthalten, eine ausführliche Darstellung der bisherigen Wohnverhältnisse ist jedoch nicht erforderlich. Der Bundesgerichtshof führte aus, dass es genüge, wenn der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat.

Umstände, die dem Mieter bereits auf andere Art und Weise bekannt sind, müsse der Vermieter dem Mieter im Kündigungsschreiben nicht nochmals ausführen.

BGH VIII ZR 317/10