Rücktritt vom Kauf nur bei großem Mangel

Ein Verbraucher kann vom Kaufvertrag nur dann zurücktreten, wenn ein erheblicher Sachmangel vorliegt. Alle Mängel, deren Beseitigung weniger als 1% des Kaufpreises kosten, sind unerheblich und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, entschied der Bundesgerichtshof.

Im streitgegenständlichen Fall hatte der Kläger ein Wohnmobil zum Preis von € 134.000,- gekauft und wollte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das Fahrzeug nach erfolgter Übergabe viermal nachgebessert wurde. Der BGH betrachtete die Vielzahl der Nachbesserungen dennoch als unerheblich, da die Reparaturkosten weniger als 1% des Kaufpreises betragen haben.

BGH VIII ZR 201/10