Falschparker trägt seinen Schaden mit
Wer mit seinem Fahrzeug (auch nur teilweise) im absoluten Halteverbot parkt, trägt bei einem Unfall, an dem sein Fahrzeug beschädigt wird, einen Teil seines Schadens selbst. Das Amtsgericht München hat die Klage eines Taxifahrers abgewiesen, dessen Fahrzeug neben einer Bushaltestelle abgestellt war und das 1,28 Meter ins absolute Halteverbot hineinragte.Der Linienbus hatte beim Befahren der Haltestelle das Heck des Fahrzeugs gestreift. Vom Schaden am Taxi wurden lediglich 2/3 erstattet, so dass der Taxifahrer bezüglich des darüber hinaus entstandenen Schadens Klage erhob. Das Amtsgericht München wies die Klage ab, da durch das verbotswidrige Parken des Taxifahrers der Unfall mitverursacht wurde.
AG München 341C 15805/09 (rechtskräftig)