Klage abgewiesen: Patienten müssen rezeptfreie Medikamente selbst zahlen
Patienten, die rezeptfreie Medikamente vom Arzt verordnet bekommen,
müssen diese weiterhin selbst zahlen. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden – und damit die Klage
eines chronisch Kranken abgewiesen.
Krankenkassen sind nicht dazu
verpflichtet, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
zu übernehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Belastung
der Versicherten stehe in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel,
die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. Die gesetzlichen Krankenkassen
müssten nicht alles bezahlen, was „an Mitteln zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist“.
Damit hatte die
Beschwerde eines gesetzlich Versicherten keinen Erfolg. Der Kläger
leidet an einer chronischen Atemwegserkrankung, die sein Hausarzt
dauerhaft mit einem schleimlösenden Medikament behandelt. Das kostet im
Monat 28,80 Euro. Die Krankenkasse lehnte eine Übernahme der Kosten
trotz ärztlicher Verschreibung ab.
Der Ausschluss
verschreibungsfreier Medikamente aus dem Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar,
entschied das BVG. Zumutbare Eigenleistungen der Versicherten könnten
verlangt werden. Zudem sei gewährleistet, dass für Medikamente, die als
Therapiestandard bei schwerwiegender Erkrankung anerkannt sind, die
Krankenkasse ausnahmsweise die Kosten übernimmt.
Schließlich habe
der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um die Belastung von chronisch
Kranken durch die Kosten für Medikamente in Grenzen zu halten. Auch ein
besonderer Härtefall liege nicht vor. Der Beschwerdeführer habe nichts
dazu vorgetragen, dass es in seinem Fall „sozial nicht vertretbar ist,
eine sich für ihn ergebende Belastung von 28,80 Euro monatlich zu
tragen“, befand das Gericht.
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012, 1 BvR 69/09